Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.06.2022 - 13 U 14/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,53126
OLG Frankfurt, 13.06.2022 - 13 U 14/22 (https://dejure.org/2022,53126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.06.2022 - 13 U 14/22 (https://dejure.org/2022,53126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juni 2022 - 13 U 14/22 (https://dejure.org/2022,53126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,53126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im November 2018 finanzierten Erwerb von Audi A6 mit Motor EA288 (EU 6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2022 - 13 U 14/22
    Zwar steht den Käufern eines von dem sogenannten Abgasskandal betroffenen Kraftfahrzeugs nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung der Oberlandesgerichte und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - grundsätzlich - unter dem Gesichtspunkt einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB bei Fahrzeugen, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 ausgestattet sind, ein Schadensersatzanspruch zu (vgl. nur BGH, Urteil v. 17.12.2020, Az. VI ZR 739/20, juris, v. 30.7.2020, Az. VI ZR 354/19, juris und v. 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19, juris).

    Dies ist insbesondere rechtlich dann bedeutsam, wenn - wie vorliegend - die erste - potenziell - schadensursächliche Handlung und der Eintritt des Schadens zeitlich auseinanderfallen und der Schädiger sein Verhalten zwischenzeitlich nach außen hin erkennbar geändert hat (vgl. nur BGH, Urteil v. 30.7.2020, Az. VI 5/20, juris und v. 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19, juris).

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2022 - 13 U 14/22
    Zwar steht den Käufern eines von dem sogenannten Abgasskandal betroffenen Kraftfahrzeugs nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung der Oberlandesgerichte und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - grundsätzlich - unter dem Gesichtspunkt einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB bei Fahrzeugen, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 ausgestattet sind, ein Schadensersatzanspruch zu (vgl. nur BGH, Urteil v. 17.12.2020, Az. VI ZR 739/20, juris, v. 30.7.2020, Az. VI ZR 354/19, juris und v. 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19, juris).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2022 - 13 U 14/22
    Zwar steht den Käufern eines von dem sogenannten Abgasskandal betroffenen Kraftfahrzeugs nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung der Oberlandesgerichte und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - grundsätzlich - unter dem Gesichtspunkt einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB bei Fahrzeugen, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 ausgestattet sind, ein Schadensersatzanspruch zu (vgl. nur BGH, Urteil v. 17.12.2020, Az. VI ZR 739/20, juris, v. 30.7.2020, Az. VI ZR 354/19, juris und v. 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19, juris).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2022 - 13 U 14/22
    Die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.1.2020 (Az. VIII ZR 57/19) zur Frage des Vorliegens "greifbarer Anhaltspunkte" für eine unzulässige Abschalteinrichtung und die hieraus folgende Konsequenz einer Beweiserhebung sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • OLG Hamm, 14.09.2021 - 19 U 1490/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 288

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2022 - 13 U 14/22
    Wesentliche Umstände aufgrund derer das Verhalten der Beklagten gegenüber Käufern bis Ende des Jahres 2015 aufgrund der Verwendung der Fahrkurvenerkennung möglicherweise als verwerflich anzusehen sein konnte, waren zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs durch den Kläger ca. 3 Jahre später - längst - entfallen (vgl. hierzu nur OLG Hamm, Urteil v. 14.9.2021, Az. I-19 U 1490/19, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht